Jagdliches Schießen

Schießtermin zum Einschießen der Waffen am Mittwoch 24.04.2024 von 18.00 – 21.00 Uhr beim Daurer

Folgender Ablauf ist geplant:

Büchseneinschießen für alle Mitglieder der Kreisgruppe

Kameradschaftsschießen, zwei Schuss sitzend, zwei Schuss stehend angestrichen

Anschließende Preisverteilung und Einkehr im Gasthaus Oberberger in Langenpfunzen

Hattenhofen Samstag, 16.09.23,  10.00 – 14.00 Uhr auf 2 Schießständen Jagdparcours und Laufender Keiler 50m, 13.00-14.00 Uhr

Treffpunkt: 8.00 Uhr auf dem Parkplatz der Landwirtschaft Gut Staudham in Edling

Es müssen die Schrotpatronen verwendet werden, die in der Schießstandmiete enthalten sind.

Es können auch Flinten ohne Stahlschrotbeschuss verwendet werden.

Büchsenpatronen müssen mitgebracht werden.

Der Schießstand ist in der Regel bewirtet. Gerne können wir dort Brotzeit machen.

Adresse:

Jagdparcours Oberbayern GmbH & CoKG

Ostermoos 1, 82285 Hattenhofen, Deutschland

Tel.: +4981459988166

Anmeldungen und Rückfragen bitte per Mail an stefankrug@t-online.de

Übersicht von Schießständen

StandLageAnsprech-
partner
HinweisJagd-
parcour
SkeetTrapKugelKeilerPistole
WeitwörthNähe LaufenReinhold LiebscherProf. Schießlehrer, sehr schöner Stand3x2x1x
BockenbergNähe RegensburgWaffen Obermeier2x1x1xxxx
BraunauNähe Braunau (AT)Weicheisen-
schrot
1x1x1x
DornsbergAm BodenseeMarkus
Laibinger
Prof. Schießlehrer, Weicheisen-
schrot
5x1xxxx
JagdparcoursHattenhofen4x1xxxx
ViechtNähe Steyrermühl (AT)Einfach; angenehmes Ambiente4x2x2x
SchiesskinoNähe Schweitenkirchennur Kugel, SchießkinoSchKixx
MSZUNähe Ulmalles indoor; professionell; teuer1x1x1xSchKi
TJVNähe Kufstein (AT)1x1x
Jagd EbersbergNähe Kirchseeon1x
RupertiwinkelNähe PettingKipphase1x
Steyr MannlicherWiener Neustadt (AT)Prof. Schießleher, alles möglich5x1x1xxxx
ShootingparkHirtenberg südl. Wien (AT)alles möglich3x1x1xxxx
EWCSSchrick nördl. Wien (AT)Natürlicher Stand, günstig5x
SoernewitzNähe Dresdenalles möglich4x1x1xxx
UnkenUnken (AT)nur Kugel und Kipphasex

Ansprechpartner

SchießleiterStefan Krug Tel 0170 225 06 08
SchießleiterHorst Pichl Tel 0172 957 54 57
Mailhorst.pichl@t-online.de
SchießleiterRobert Kaindl Tel 0170 803 96 61

Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

In der getroffenen Entscheidung (Az.: 20 A 2384/20) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster bestimmte Vorgaben zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank gemacht: diese sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.
Im konkreten Fall bewahrte der Kläger während einer Urlaubsabwesenheit seine Waffenschrankschlüssel in einem doppelwandigen Stahltresor mit einem Gewicht von 40 Kg auf. Im Rahmen eines Einbruchsdiebstahls brachen die Diebe diesen Tresor auf, öffneten anschließend beschädigungsfrei den Waffenschrank und entwendeten zwei Kurzwaffen.
Hierauf widerrief die örtliche Behörde die Erlaubnisse des Klägers wegen eines Aufbewahrungsverstoßes und daraus resultierender waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit.
Der Kläger wandte sich zunächst erfolglos gegen den Widerruf seiner Erlaubnisse an das VG Düsseldorf (Az.: 22 K 3002/19) und ging gegen diese Entscheidung in Berufung.
Das OVG bestätigte zwar die mangelhafte Aufbewahrung, da die Schlüssel nicht in einem Behältnis gleicher Sicherheitsstufe wie der genutzte Waffenschrank aufbewahrt wurde, erkannte aber hierin keinen gröblichen Verstoß des Waffenbesitzers und gab ihm insoweit Recht, als es den Entzug seiner Erlaubnisse als Unrechtmäßig erachtete.
Das Forum Waffenrecht kritisiert die Entscheidung als zu weit gehend. Konkrete Vorgaben zur Aufbewahrung von Schlüsseln zum Waffenschrank sind nicht normiert und der Gesetzgeber fordert auch nicht, dass ein Waffenschrank zwingend durch ein Schloss mit Zahlenkombination verschlossen wird. Auch die bisherige Rechtsprechung oder Kommentarliteratur verneinen einen Zwang zur Aufbewahrung des Schlüssels in einem gleichwertigen Behältnis, ebenso wie der Gesetzgeber, der zwar hohe Anforderungen stellt, aber dem verantwortungsbewussten Waffenbesitzer einen gewissen Spielraum lässt (VG Bayreuth, Urteil vom 30.10.2015, Az.: B 1 K 15.345). Auch die Aufbewahrung in einer stabilen, aber nicht zertifizierten Geldkassette an einem anderen Ort im Haus wurde als ausreichend angesehen (VG Köln, Urteil vom 21.02.2019, Az.: 20 K 8077/17).
Als unzulässig angesehen wurde dagegen die Aufbewahrung an einer Schraube unter dem Waschbecken in der Gästetoilette (BayVGH, Beschluss vom 25.05.2021, Az.: 24 ZB 21.943, 24 ZB 21.946, 24 ZB 21.947) oder gänzlich unbeaufsichtigt an einem Schlüsselbund im häuslichen Büro (VG Bayreuth, Urteil vom 30.10.2015, Az.: B 1 K 15.345).
Waffenbesitzer sind aber immer auf der sicheren Seite, wenn sie die vom OVG Münster aufgestellten Vorgaben beachten. Eine solche Aufbewahrung ist zwar nach Ansicht des Forum Waffenrecht nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert, zumal sich Gerichte und Behörden zukünftig sicher verstärkt hierauf berufen werden.
Die Anforderungen an die Aufbewahrung sind hoch. Es muss praktisch ausgeschlossen sein, dass jemand unbefugtes die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel erlangt.